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OGS-Betrieb in vielen Kommunen ab 01.08.2024 gefährdet!

Die Finanzsituation der OGS-Träger in NRW ist mit Blick auf das kommende Schuljahr so schlecht wie nie zuvor. Denn trotz der zuletzt ausgehandelten außerordentlich hohen Tarifsteigerungen (ver.di ermittelte eine Tarifsteigerung um durchschnittlich 11,5 %) hat die Landesregierung NRW alle Bitten um eine entsprechende Anpassung der Landesförderung für Offene Ganztagsschulen ignoriert und an der seit Jahren üblichen Erhöhung um 3 % im Haushaltsjahr 2024 festgehalten.

Nach neuen Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Fortführung der Offenen Ganztagsschulen in vielen Kommunen zum 01.08.2024 unmittelbar gefährdet. In ihrem Positionspapier zur Finanzierung Offener Ganztagsschulen im Primarbereich ermittelt die Freie Wohlfahrtspflege NRW auf der Grundlage des TVöD erforderliche Kosten in Höhe von rund 128.000 Euro pro OGS-Gruppe und Jahr. Die landesseitige Förderung (inkl. kommunaler Pflichtanteil) beträgt aber nur rund 50.000 Euro, also gerade einmal 39 % der eigentlich erforderlichen Mittel (Berechnungsgrundlage: siehe unten).

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Imagebroschüre

Mehr über die Angebote, Leistungen und Ziele der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtsverbände erfahren Sie in der 16-seitigen Imagebroschüre.

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